https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/07-17/fettabsaugung-wird-anerkannte-behandlungsmethode-bei-lip%C3%B6dem
Was habe ich mich gefreut als ich diese Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses gesehen habe. Ich freute mich für ALLE die nun unter die Parameter fallen !!
Dennoch gab es für mich auch Tränchen, denn die die wirklich kaum eine Chance haben da die Erkankung sehr weit vorangeschritten ist fallen hinten über- Leider sind dies auch oft Frauen die sich für ANDERE STARK machen , die auf Liptagen, Lymphsymphosien und Fachtagungen anzutreffen sind. Es sind Frauen die auch oftmals Selbsthilfegruppe leiten und die seit Jahren auf Demos gehen, Aufklärung betreiben und anderen die Hand reichen.
Das ist für mich persönlich unerträglich. Ein GRUND für mich noch mehr aufzuklären!!
Hier ein Textausschnitt aus dem Bericht.
methode bei Lipödem
Im Rahmen einer Erprobungsstudie (LIPLEG) hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Patientinnen mit stark ausgeprägtem Lipödem (Stadium III) bereits vorübergehend die Möglichkeit für eine Versorgung geschaffen und diese bis Ende dieses Jahres befristet.
Die Ergebnisse der LIPLEG-Studie zeigen den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie. Durch die Entfernung des krankhaft vermehrten Fettgewebes konnten die Krankheitsbeschwerden gelindert werden. Die Beschwerden äußern sich vor allem in Lipödem-bedingten Schmerzen sowie einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Sektorenübergreifende Vorgaben
Bei der als Liposuktion bezeichneten Methode wird krankhaft vermehrtes Fett abgesaugt, was laut der Studie nicht nur die Beschwerden lindert, sondern auch die Lebensqualität verbessert. Betroffen von der Erkrankung sind fast ausschließlich Frauen.
Die Liposuktion darf erbracht werden, wenn die konservative Behandlung nicht hinreichend war und muss in ein Behandlungskonzept eingebunden sein, insbesondere für den Fall, dass eine begleitende Adipositas vorliegt. Zur Qualitätssicherung hat der G-BA verschiedene sektorenübergreifende Vorgaben festgelegt, die unter anderem die Voraussetzungen für die Indikationsstellung und die fachliche Qualifikation der diagnostizierenden und operierenden Ärztinnen und Ärzte regeln.
Ministerium prüft Beschluss
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft den Beschluss zur Aufnahme der Liposuktion in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen.
Der lange Weg zur Anerkennung der Erkankung und des Gesehens werden;
Bereits 2014 wurde ein Antrag auf Prüfung der Liposuktion gestellt.
<—– Anmerkung dies war meine Anfangszeit und ich weiss noch als ich im Rollstuhl sass und mit dem Lipödem Hilfe Verein Deutschland nach Berlin reisen wollte. Doch leider liessen es meine offenen Wunden nicht zu. :-(( 2014 !!!!!
Ich wiederhole das gerne immer wieder da ich mich sehr oft Frage warum wir auf den Abstellgleis gelandet sind.
Erst 2025 wurde die Methode unter klaren Bedingungen als Kassenleistung anerkannt.v ENDLICH und es war nicht so das Stadium 3 die Liposuktionen hinterhergeworfen bekommen haben- NEIIN denn selbst bei der Übergangslösung vielen die schweren „Brummer“ hinten über. Nochmal zur Erinnnerung wir reden hier von einer Fettverteilungsstörung- Fett das wuchert , was wiegt und diätresistent ist. …..
Zwischen Antrag und Entscheidung lagen:
- jahrelange Prüfverfahren
- politische Diskussionen
- wissenschaftliche Studien
- Unsicherheit für tausende Betroffene und einfaches wegschieben
Viele Frauen mussten in dieser Zeit privat zahlen – teilweise 50.000 bis 80.000 Euro –, um endlich schmerzfrei leben zu können. Viele haben ihren Kinderwunsch nach hinten verlegt oder aufgegeben das die Sorge des weiterverebens imenz ist.
Das zeigt:
Der Leidensdruck war und ist enorm!““
WIR MÜSSEN LAUT SEIN !!
Desshalb mache ich mit beim #Aktionsbündniswirwerdenlaut www.wirwerdenlaut.de
Eckpunkte der Anforderungen an die Qualitätssicherung zur Erbringung der Liposuktion bei Lipödem
Diagnosestellung des Lipödems und Prüfung der Voraussetzungen für die Liposuktion:
- durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie
- keine Gewichtszunahme in den sechs Monaten vor der Indikationsstellung zur Liposuktion
- bei BMI-Werten zwischen 32 kg/m² und 35 kg/m² nur bei einer Waist-to-Height-Ratio (WHtR) unterhalb altersentsprechender Grenzwerte
- bei BMI-Werten >35 kg/m² zunächst Behandlung der Adipositas
Indikationsstellung und Durchführung der Liposuktion:
- durch Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, andere Fachärztinnen und Fachärzte des Gebiets Chirurgie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Qualifikationsnachweis vor erstmaliger Erbringung: selbstständige Durchführung in 50 oder mehr Fällen vor Inkrafttreten des Beschlusses oder Durchführung unter Anleitung in 20 oder mehr Fällen innerhalb von zwei Jahren
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