Lipödem Hilfe Deutschland e.V.   teilte vor einigen TAgen etwas was ich euch zeigne möchte :

Anerkennung der Schwer­behinderten­eigenschaft und Zuerkennung des Merkzeichens “G” bei beidseitigem Beinlymphödem

Grad der Behinderung bei Lymphödemen beträgt bei erheblicher Beeinträchtigung je nach Ausmaß 50-70

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein beidseitiges Beinlymphödem, das zu einer Einschränkung der Höchstgehleistung von nur noch 100 Metern führt, die Anerkennung der Schwer­behinderten­eigenschaft und die Zuerkennung des Merkzeichen “G” (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) rechtfertigen kann.

_______________________________________ Anmerkung von mir _______________________________________________________________________

Wenn ihr zurückdenkt dann wisst ihr das ich auch einen Grad der Behinderung habe.

Ich habe mich lange sehr schwer damit getan das zu beantragen jedoch kam ich ja nicht mal mehr 10 Meter weit. Nun klappt es besser aber Beinprobleme und anderes verschwinden leider nie mehr.

Bitte wenn es Euch nicht gut geht versucht bei Eurem Versorgungsamt diesen Antrag zu stellen. Es ist ein kleiner Ausgleich und ihr könnt vieles nutzen.  Rollstuhl , Rollator und Gehhilfen sind schon doof, doch z.b. ein Kinobesuch oder mal ins Schwimmbad zu gehen mit einer Begleitperson kann unglaublich gut tun. <3

Achtet auch auf Euch 🙂  seid nicht zu stolz.. denn dann leidet ihr weiter.

Jeder von Euch hat seine Stärken und egal ob mit oder ohne Hilfsmittel ihr seid Menschen <3