https://www.kvno.de/10praxis/10praxisinformationen/30onlinedienste/10newsletter/newsticker/ticker_1219/30vi_lymphdrainage/index.html?fbclid=IwAR15lM_CgdfybKf0O9W49KxVVjP1HfG0AWwR8BKIBrnajSXBZiYXWdSVcSk

 

Als besonderer Versorgungsbedarf wird die manuelle Lymphdrainiage bei Lipödem Stadium I bis III (ICD-10 Codes E 88.20, E 88.21 und E88.22) ab 1. Januar 2020 eingestuft. Die Diagnose Lipödem wird zudem auch ohne Vorliegen eines Lymphödems als Indikation für eine manuelle Lymphdrainage in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.

Die mit der Aufnahme der Diagnose Lipödem verbundenen Änderungen des Heilmittelkatalogs und die Ergänzung der Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe wurden in die entsprechenden Stammdateien für die Verordnungssoftware aufgenommen. Sie wurden an die Hersteller der Heilmittelverordnungssoftware übermittelt, damit die Änderungen noch Eingang in die zum 1. Januar 2020 zu implementierenden Software-Updates finden.

 

Endlich!! Das bedeutet das unsere Ärzte die MLD nicht einfach ablehnen können. Schaut doch mal im neuen Jahr in die Praxen und fragt Eure Ärzte. Schreibt euch den ICD Code auf und verweist ruhig auf die oben gelinkte Seite. Manchmal sind auch Ärzte sehr dankbar wenn sie das neuste von uns Patienten mitbekommen.

Ich freu mich jedenfalls!

 

oder wie es Peggy vom Lipödem Hilfe Verein Deutschland schrieb:

Zitat: Ab 1. Januar 2020 ist die Manuelle Lymphdrainage auch für alle Stadien beim reinen Lipödem
durch die Ärzte bis zum 31. Dezember 2025 verordnungsfähig, ohne das dies auf ihr Budget geht.

Hier mal der Link zu einer sehr guten Erklärung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dazu:
https://www.kbv.de/html/1150_43593.php…