Der Weg zur Einzelfallentscheidung bei der operativen Therapie bei Lipödem aller Stadien ist wieder eröffnet.
Die Neuregelung der §39 und §137c SGB V wurde am 17.12. im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit in Kraft getreten.
Dies ist ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung 🙂
Mädels, das EIRD und damit die Neuregelung der §§ 39 und 137c Abs. 3 SGB V ist lt. DIP verkündet und in Kraft getreten. Dies heisst das der Weg zur Einzelfallentscheidung bei stationärer Behandlung wieder eröffnet wird. Die Einzelfallentscheidung kann also wieder in Kraft treten. Ich bitte euch daher, auch wenn ihr nicht zu denen gehört, die die Liposuktionen bekommen, stellt Anträge und versucht es weiterhin.
Sammelt Gutachten, achtet auf Euch und Eure Ernährung macht Eure MLD (KPE)
Hier nochmal der link für die Seite vom Bundestag:
VIELEN DANK an alle Frauen , Ärzte und Menschen die sich getraut haben in die Öffentlichkeit zu gehen <3
Danke an diverse Fotoprojekte ( einige davon durfte ich selber miterleben)
Danke an die Patientenvertreter die immer und immer wieder unermüdlich nach Berlin reisten um als Schnittstelle zu dienen.
Danke an alle Bloggerinnen , Instagrammmädels und Schriftstellerinnen die sich der Sache Lipödem annahmen.
Danke auch an diverse Magazine, TV-Formate und Zeitungen die “das Lipödem” Gehör schenkten.
Ohne die jahrelange Vorarbeit von vielen mutigen, taffen, klugen und mit herzblut für die Erkrankung einstehenden Frauen wären es niemals soweit gekommen!!
#wirsindnichtmehrleise
#füreinebedarfsgerechteversorgung
#gemeinsamstatteinsam
#wirkönntensovielerreichen
Danke das ich ein minnikleinerteil dieser ganzen Geschichte sein durfte <3
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