Die KBV informiert, dass die Liposuktion bei schwerem Lipödem im Jahr 2026 weiterhin berechnungsfähig bleibt.
Hintergrund ist, dass der G-BA seine Beratungen zur möglichen dauerhaften Aufnahme der Liposuktion in den GKV-Leistungskatalog noch nicht abgeschlossen hat. Bis zur finalen Entscheidung dürfen Ärzt:innen den Eingriff daher weiter über die bestehenden GOP abrechnen.
Nach Angaben der KBV besteht damit Planungssicherheit für Praxen. Gleichzeitig weist die KBV darauf hin, dass der G-BA bereits signalisiert hat, die Liposuktion grundsätzlich in die Regelversorgung zu überführen – die konkreten Voraussetzungen werden jedoch noch festgelegt. Ob diese wirklich im Januar stehen, ist unklar und mit dieser Information befürchten wir, dass dies nicht der Fall sein wird.
Für Patient:innen bedeutet dies: Die bisherige Übergangsregelung bleibt bestehen, bis der G-BA sein abschließendes Votum veröffentlicht.
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