AD MELIORANDUM SANITATEM <<<<—– Dies schrieb Rechtsanwältin Ruth Leitenmaier
und sie ist immer TOPAKTUELL Informiert warum ich es euch teile:
https://www.gkv-spitzenverband.de/?fbclid=IwY2xjawMmVQtleHRuA2FlbQIxMABicmlkETFaaVVGenQ4UnlYZk5ISUpRAR7wOJJR6xbWNrX38K_72L7er_gXTdaRpY7-vQ-FZst64O1EyQISlhaqZKgwuQ_aem_D7x-LbByKEsdZLJ2NNylXw
Hier schwarz auf Weiß die Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und KBV zur MLD! 
Gefunden über: www.gkv-spitzenverband.de – Eingabe: Suche-Lipödem_Zeitraum_2025.


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Artikel 1- Änderungsvereinbarung zu den Rahmen nach PAragraph 106 b Abs. 2 SGBV für Wirtschaftlichkeitprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 1. MAi 2020
Anhang 1 zur Anlage 2 wird wie folgt geändert:
In der Tabelle wird die Zeile E 88,20 Lipödem, Stadium 1, E 88,21 Lipödem , Stadium 2, E 88,22 Lipödem Stadium 3 der Hinweis / Spezifikation neu gefasst:
nur in Zusammenhang mit komplexer physikalichger Entstauungtherapie ( Manuelle Lymphdrainage, Kompressionstherapie, Übungsbehandlung/Bewegungstherapie und Hautpflege) es sind nicht immer alle Komponenten erfroderlich ; befristet bis 21.12.2027
Artikel 2 Inkraftrtreten
Die Änderrungen treten zum 01.01.2026 in Kraft.
Berlin 25.08.2025
Kassenärztliche Bundesvereinigung , K.d.o.R. Berlin
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leider bekam ich das Bild nicht richtig klar desshalb hab ich es euch nochmal abgeschrieben !!
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