QUO VADIS FLACHSTRICK? 🧦🐰
🌟 Positive Nachrichten vom G-BA! 🌟 Die konservative Therapie ist jetzt offiziell eine anerkannte Methode zur Behandlung des Lipödems und Voraussetzung für einen operativen Therapieansatz. 🎉💪
Aber was ist mit der Flachstrick im Hilfsmittelverzeichnis? 🤔
📅 Aus einer Auskunft des GKV-Spitzenverbands vom 21.07.2025: „Die in der Produktgruppe 17 ‚Hilfsmittel zur Kompressionstherapie‘ des Hilfsmittelverzeichnisses gelisteten medizinischen Kompressionsstrümpfe werden zur Kompressionstherapie bei Ödemen in der Erhaltungsphase, zum Erhalt der erreichten Ödemreduktion und zur Verhinderung ödembedingter Komplikationen eingesetzt.“
👉 Hier ist explizit die Rede von „Ödem“.
📝 Weiterer Text: „Die Indikation zum Lipödem bezieht sich seit jeher auf phlebologische und lymphologische Erkrankungen beim Lipödem.“
➡️ Das bedeutet, dass im Text der PG 17 im Hilfsmittelverzeichnis im Vergleich zu 2023 keine Änderung eingetreten ist. Eine medizinische Indikation besteht also nur bei einem zusätzlichen Ödem anderer Art. Wo liegt jetzt der Hase im Pfeffer? 🐇🌶️
💡 Die Leitlinie Lipödem hat sich geändert (seit Januar 2024) und definiert das Lipödem als Schmerzerkrankung, nicht mehr als Ödemerkrankung.
„Hierfür wurde der jeweilige Nachweis des medizinischen Nutzens von den Herstellern produktbezogen nachgewiesen. Dazu zählen auch Lipödem mit Ödem und Ödeme beim komplexen regionalen Schmerzsyndrom.“
➡️ Somit Lipödem MIT Ödem.
🔍 Mögliche Lösung: Bezugnahme auf die Leitlinie und/oder Nennung „Lipödem“ in der Fortschreibung. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (§ 217 f SGB V) und unterliegt der Aufsicht des BGM und BMAS (§ 217 d SGB V).
Lasst uns gemeinsam für mehr Klarheit und Unterstützung kämpfen! 💖✊