Hallöchen ihr lieben in der letzten Zeit ist viel in den sozialen Medien los, leider ist dies nicht immer Fehlerfrei und so möchte ich heute einen Beitrag von Ruth Leitenmeier hier veröffentlichen.
Weil wenn wir agieren als wenn diverse Urteile rechtskräftig sind, könnte es unser Schaden sein . Was ich euch einfach sagen möchte ist das wir leider noch viel mehr Geduld haben müssen. Also Tee aufsetzten und durchatmen. Also bitte nehmt dieses als wichtige Information <3
Nach der ganzen Aufregung um zwei – nicht rechtskräftige Urteile – des SG Düsseldorf S 8 KR 2085/21, S 8 KR 1642/22 (stationäre Liposuktion), welche hier fleißig geteilt werden, zwei Dinge:
Ich teile KEINE NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIGEN Urteile, da hier immer noch mit einer Berufung der gegnerischen Krankenkasse gerechnet werden muss.
Wird Berufung eingelegt – was meistens der Fall ist – geht das Verfahren weiter, eine finale Entscheidung gibt es erst durch das Landessozialgericht oder das Bundessozialgericht
Aufgrund der erheblich langen Verfahrensdauer gehe ich häufig auf Anerkenntnisse ein, um den Mandantinnen ein langes Warten auf die Behandlung oder aber auf dringend benötigte, verauslagte Gelder zu ersparen (sowohl im Kostenübernahme- als auch im Erstattungsfall)
Diese Vorgehensweise ist mandantenfreundlich, allerdings für den Anwalt in punkto Öffentlichkeitswirkung nachteilig.
Wertvoller und schlagkräftiger sind m. E. Urteile der 2. und 3. Instanz (vgl. z. B. in anderer Gerichtsbarkeit das BFH-Urteil VI R 39/20).
Nichtsdestotrotz wünsche ich den Beteiligten natürlich, dass die beiden Urteile in Rechtskraft erwachsen können.
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