Stellen Sie sich vor, dass Sie an einer Erkrankung leiden und Ihnen die Behandlung, die helfen könnte, verwehrt wird. Dies ist leider bei der Lipödemerkrankung seit über 10 Jahren die Realität erkrankter Frauen.
Bei dem Lipödem handelt es sich um eine chronische voranschreitende Fettverteilungsstörung, die sehr schmerzhaft ist und von der fast ausschließlich Frauen betroffen sind. Diese Schmerzen können bei den meisten Erkrankten langfristig nur gelindert werden, wenn eine operative Therapie zur Entfernung des patho-genen Gewebes erfolgt (Liposuktion). Das soziale Feld beweist bereits den Nutzen dieser Behandlung. Die Kosten der erforderlichen Liposuktionen sind sehr hoch und werden derzeit überwiegend nicht von den Krankenkassen getragen.
Politisch ist dieses Thema seit März 2014 auf der Agenda im G-BA mit befremdlichen Verzögerungen und dazugehörigen Äußerungen. Wenn der G-BA das Gremium ist, das sich um die Evidenz kümmern soll, bleibt fraglich, warum in der Übergangslösung mehr die Frage der Zumutbarkeit als die Frage der medizinischen wissenschaftlichen Evidenz beantwortet wurde.

Die Folge der Jahrzehnte langen Prozesse: Viele Frauen bekommen seither keine bedarfsgerechte Behandlung bei einer chronisch progredienten Erkrankung. Dies hat massive Auswirkungen auf die betroffenen Frauen mit körperlichen, beruflichen, familiären und sozialen Folgen.
Eine weitere Folge ist, dass nicht nur die Arbeitsfähigkeit betroffener Frauen damit gefährdet wird, sondern auch eine hohe Verschuldung und eine Behandlung bei fraglichen Fachexperten dadurch billigend in Kauf genommen wird.
Diese Benachteiligung von knapp 4 Millionen Frauen ist nicht hinzunehmen, daher fordert der interdisziplinäre Verein, die LipödemGesellschaft e.V. folgende Punkte im Rahmen der Volksabstimmung:

  1. Gendergerechte Medizin ermöglichen und dem Systemversagen begegnen: Eine Kostenübernahme der Liposuktion für betroffene Frauen (unabhängig vom Stadium), deren Lipödem auf Grund der Schmerzen die Alltagsfunktionalität einschränkt
  2. Damit verbunden: Angemessene auskömmlichen Vergütung der medizinisch indizierten Liposuktion
  3. Wenn der MD eingeschaltet wird, sollte die entsprechende Fachausbildung vorliegen, um den Sachverhalt anhand der medizinischen Standards überprüfen zu können. Ein fachlich nicht entsprechend ausgebildeter Arzt (z. B. ein Zahnarzt) kann schwer über die Notwendigkeit einer operativen Therapie beim Lipödem entscheiden.
  4. Verbesserung der konservativen Therapie gem. der Heil – und Hilfsmittelrichtlinie: Verschreibung von 4x Flachstrickkompressionsversorgungen pro Jahr (anstatt derzeit 2x)
  5. Umfassende Schulung von Fachmedizinner:innen und weiteren Fachexperten:innen
  6. Unterstützung im Auf – und Ausbau der kommunalen Selbsthilfegruppen
  7. Förderung von Forschungsvorhaben

Weitere Informationen finden Sie hier: www.lipoedem-gesellschaft.de