Wiederholungsrezept für chronisch Kranke
Ab 1. März 2020 können Ärzte chronisch kranken Patientinnen und Patienten eine sogenannte Wiederholungsverordnung ausstellen.
Dabei handelt es sich um ein Rezept, das mehrmals eingelöst werden darf.
So kann ein verschriebenes Medikament nach der ersten Abgabe bis zu drei weitere Male in der Apotheke geholt werden – jeweils immer in der gleichen Packungsgröße.
Die Gültigkeit des Rezepts liegt bei drei Monaten, kann aber vom Arzt oder der Ärztin über einen entsprechenden Vermerk verlängert werden.
Quellennachweis vom 29.01.2020 Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
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